"Pacta sunt servanda"

Über kirchliche Ordnungen und ihre Verbindlichkeit

Autor/innen

  • Werner Klän

DOI:

https://doi.org/10.60549/luthbei.v29i3.127723

Schlagworte:

Lehre der Kirche, Amt der Kirche von Christus gestiftet, Kirchenleitung, Frauenordination, geltendes Recht

Abstract

Die Verantwortung für die Lehre der Kirche liegt bei der Kirchenleitung. Diese setzt sich auch für die Geltung kirchlicher Ordnungen ein. In diesen gilt es, von der Grundlage der Kirche im Wort Gottes her, die Umsetzung geltender Lehre in kirchlich-gottesdienstliche Praxis  zu vollziehen. Es gilt dabei: Pacta sunt servanda" - geschlossene Verträge sind auch einzuhalten. Dies wird für die SELK am Testfall des "Atlas Frauenordination" betrachtet. Denn bei der in Artikel 7 (2) gefassten Ordnung der Kirche (nach der das von Christus gestiftete Pfarramt nur Männern übertragen werden kann) handelt es sich um eine Lehrfrage, der Lehrentscheidungen zugrunde liegen und die nach wie vor geltendes Recht der SELK ist. 

Downloads

Veröffentlicht

2025-07-30

Disclaimer

Please note that this work including all images shown is protected by Copyright law or related rights. The right of use is only granted within the legal limits of copyright law or with permission of the copyright holder.
If you find yourself being the copyright holder of an image and you object to your image being shown on the e-Journal version, please get in contact with the University Library of Tübingen immediately.