"Pacta sunt servanda"
Über kirchliche Ordnungen und ihre Verbindlichkeit
DOI:
https://doi.org/10.60549/luthbei.v29i3.127723Schlagworte:
Lehre der Kirche, Amt der Kirche von Christus gestiftet, Kirchenleitung, Frauenordination, geltendes RechtAbstract
Die Verantwortung für die Lehre der Kirche liegt bei der Kirchenleitung. Diese setzt sich auch für die Geltung kirchlicher Ordnungen ein. In diesen gilt es, von der Grundlage der Kirche im Wort Gottes her, die Umsetzung geltender Lehre in kirchlich-gottesdienstliche Praxis zu vollziehen. Es gilt dabei: Pacta sunt servanda" - geschlossene Verträge sind auch einzuhalten. Dies wird für die SELK am Testfall des "Atlas Frauenordination" betrachtet. Denn bei der in Artikel 7 (2) gefassten Ordnung der Kirche (nach der das von Christus gestiftete Pfarramt nur Männern übertragen werden kann) handelt es sich um eine Lehrfrage, der Lehrentscheidungen zugrunde liegen und die nach wie vor geltendes Recht der SELK ist.
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